Terms of Service

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Zur Hochzeitsfotografie, Fotoreportage, Fotoaufträge und allen damit verbundenen Dienstleistungen und Produkten von Fotografin Jeanine Linder (jeanine linder photography / linder management gmbh) und seinen

Erfüllungsgehilfen – nachfolgend jeanine linder genannt

 

I. Allgemeines

1. Nachstehende Bedingungen gelten für alle an jeanine linder und ihren Erfüllungsgehilfen erteilten Aufträge und sämtliche mit diesem vereinbarten Verträge. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäftsbeziehungen der Vertragsparteien, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich in die spätere Vereinbarung aufgenommen werden. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung durch den Auftraggeber bzw. bei Vertragsabschluss mit dem Auftraggeber und wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

2. „Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle von jeanine linder hergestellten Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern, Videos etc.)

3. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Fotografen ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.

4. Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste z. B. bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen abgelichtet werden. jeanine linder ist aber stets bemüht dies zu erreichen, wenn dies vom Auftraggeber erwünscht ist. jeanine linder geht davon aus, dass die Auftraggeber das Einverständnis der Gäste eingeholt haben diese in ihrem Auftrag abzulichten. Hausregeln von Kirchen/Standesämtern/Locations und Trauungsbefugten betreffend Fotografie werden von jeanine linder strikt befolgt. Es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers allfällige Regeln vorher abzuklären und ggf. zu verhandeln.

5. Der/Die Fotograf(en) von jeanine linder fotografieren exklusiv für den Auftraggeber. Familie und Freunde der Kunden haben das Recht Fotos zu machen solange sie den/die Fotografen von jeanine linder  bei der Arbeit nicht stören oder beinträchtigen. Falls ein Videograf anwesend ist, muss jeanine linder im Vorfeld darüber informiert werden. 

6. Bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen sind bis zu 30 Minuten der Arbeitszeit von jeanine linder für Aufbau und Vorbereitung enthalten. Pausen werden nach Absprache mit dem Auftraggeber vor Ort vereinbart. Besonders bei Halb- oder Ganztagesbuchungen sind jeanine linder und ihrer Erfüllungsgehilfen angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren. Wenn jeanine linder  während der Zeit des Abendessens gebucht ist, hat der Auftraggeber für die Verpflegung der Fotografen aufzukommen. Der/die Fotografen werden nach Möglichkeit analog der anderen Gäste und im selben Raum verpflegt. Wenn der/die Fotografen von jeanine linder  nicht im selben Raum verpflegt werden können wie die Gesellschaft, muss damit gerechnet werden, dass dadurch Aufnahmen verpasst werden. 

7. jeanine linder wählt die Bilder aus, die dem Auftraggeber zur Abnahme vorgelegt werden. Die abgegebene Menge und Auswahl der Bilder erliegt im Ermessen von jeanine linder, richtet sich jedoch mindestens nach dem Branchendurchschnitt. Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von jeanine linder schriftlich bestätigt worden sind. Die abgegebenen Bilder (jpgs) sind optimiert auf 3300x2200px. Fotografien auf Papier und Alben werden nur gegen zusätzliche Vergütung geliefert.

8. jeanine linder verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden. Die Originaldaten aller abgegebenen Bilder werden während 6 Monaten von jeanine linder aufbewahrt. Es werden grundsätzlich keine negative/original/RAW Daten an den Kunden abgegeben, sondern ausschliesslich optimierte jpgs. Originaldateien, auch RAW-Aufnahmen verbleiben bei jeanine linder und eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.  

 

II. Urheberrecht,^ Nutzungsrechte, Eigenwerbung

1.  Das Urheberrecht an den Fotos nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes steht den Fotografen von jeanine lindern zu.

2. Alle Bilder unterliegen dem Copyright von jeanine linder. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. jeanine linder überträgt ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos an den/die Auftraggeber. Dieses beinhaltet ausschließlich die private, nichtkommerzielle Nutzung. Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch Foto- Collagen, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch jeanine linder. Dies gilt ebenfalls für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem Auftraggeber grundsätzlich nicht gestattet ist. Erteilt jeanine linder die Genehmigung zu einer Verwertung der Fotos, muss jeanine linder als Urheber des Bildes genannt werden, die Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt jeanine linder zu Schadensersatz. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen über.

2. Alle Bilder die während der Fotoshootings (gemacht werden und von jeanine linder an den Kunden übergeben wurden, können von jeanine linder für Galerien, Blog, Webseite, Schaufenster, Werbung, Teilnahme an Wettbewerben und/oder Verwendung für andere Publikationen benutzt werden. Selbstverständlich im Einklang mit dem höchsten Standard und Urteilsvermögen. Die Bilder können ohne jegliche Vergütungen verwendet werden. Negative und Originale bleiben Eigentum von jeanine linder

 

:: Falls Bilder nur für die Galerie freigegeben sind und Bilder zur Veröffentlichung nur nach vorheriger gemeinsamer Absprache gewünscht wird, muss dies jeanine linder schriftlich mitgeteilt werden. Bei einer Verweigerung einer Freigabe zur Veröffentlichung der Fotos aus dem/der Shooting/s kann jeanine linder eine Entschädigung von 200chf pro Fotoshooting resp. 1000chf bei Hochzeiten verlangen. Detailfotos und/oder Fotos auf denen nicht eindeutig zu erkennen ist, wer auf dem Foto ist, sind von dieser Bestimmung ausgenommen und können von jeanine linder in jedem Fall verwendet werden.

 

III. Honorare

1. Für die Herstellung der Fotos gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach den jeweils aktuellen Preislisten. Das Honorar versteht sich bei Endverbrauchern exkl. der gültigen Mehrwertsteuer.

2. Nach Auftragsabschluss wird eine Anzahlung von 1/3 des Gesamtbetrages fällig. Diese Anzahlung garantiert dem Auftraggeber die Reservation der vereinbarten Zeit und des gewünschten Datums. Falls die Anzahlung nicht im vorgegebenen Zeitraum eingeht, behält jeanine linder sich das Recht vor, über das Datum und die Zeit frei zu verfügen. Im Falle einer Verschiebung oder Absage des Anlasses gilt die Anzahlung als Entgelt für die bisherigen Aufwände. Anzahlungen werden bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhalten des Fototermins nicht erstattet. Falls die Hochzeit weniger als 3 Monate vor dem Termin verschoben oder abgesagt werden muss, und sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann, stehen jeanine linder weitere 30% des vereinbarten Gesamtbetrages zu. Die Schlusszahlung muss bis spätestens zwei Wochen vor dem Hochzeitstermin komplett auf das Konto von jeanine linder einbezahlt sein. Anzahlungen & Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen zu bezahlen.

3. Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers.

4. Die zu übertragenden (persönlichen) Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars in Form von digitalen Daten an den Kunden über. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben alle Fotos (einschließlich bereits gelieferter Daten/Bilder oder anderer Produkte) die durch oder über jeanine linder in Rechnung gestellt wurden, Eigentum von jeanine linder. 

5. Rabatte jeglicher Form sind nicht übertragbar, auszahlbar oder kombinierbar.

6. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. jeanin elinder behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.

7. Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers, wird ein Honorar für die angefangene Verlängerungstunde berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde.

8. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, so kann jeanine linder eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann er auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

IV. Reisekosten, sonstige Kosten

 

1. Übersteigt die An- und Abreise von jeanine linder den zuvor vereinbarten Umfang, oder wurde nichts dazu schriftlich vereinbart bzw. bestätigt, werden folgende Reisekosten verrechnet: je gefahrenem km 0.80 CHF. Ein Anfahrtsweg von 20km ist in allen Fotoshootings inklusive und in den Hochzeitspackages ist die Anfahrt bis 60km inklusive, weitere Kilometer werden zu einem Ansatz von 80Rp/km verrechnet oder mit einer Pauschale abgegelichen. Falls weitere spezielle Transportkosten anfallen (z.b. Lötschbergdurchfahrt) oder Übernachtungen gebucht werden müssen, werden diese ebenfalls verrechnet.

 

V. Haftung

1. Gegen den jeanine linder gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens des jeanine linder verursacht worden ist. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Mutterschaft, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. (auch von Familienangehörigen von jeanine linder), jeanine linder zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Falls es jeanine linder nicht möglich ist die Vereinbarungen auszuführen aufgrund von Feuer oder eines anderen Unglücksfalles, Naturkatastrophen, Einfluss höherer Gewalt, schwerer Krankheit, Unfall, Mutterschaft oder anderer Gründe ausserhalb des Einflusses beider Parteien und jeanine linder keinen geeigneten Ersatz zur Verfügung stellen kann, werden alle bisher geleisteten Zahlungen vollständig zurückerstattet. jeanine linder übernimmt keine weitere Haftung. jeanine linder kann nicht für eventuelle Mehrkosten durch die oben erwähnten Einflüsse haftbar gemacht werden.

2. jeanine linder haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotos. Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferter Daten in einem Computer entstehen, leistet jeanine linder keinen Ersatz. jeanine linder ist berechtigt, Pixiset, Fremdlaboren, Fotobuchhersteller oder Produzenten von Hochzeitsalben, Druckereien etc. zu beauftragen. jeanin elinder haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

3. jeanine linder haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Für Verfärbungen im Falzbereich und auf Vorder- und Rückseite von Fotobüchern und Hochzeitsalben übernimmt jeanine linder keine Haftung.

4. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt. Sollte eine Rücksendung den Autraggeber nicht erreichen, so kann jeanine linder hierfür nicht haftbar gemacht werden. Ein Schadenersatz ist hiermit ausgeschlossen.

5. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der Fotos bzw. des Werkes schriftlich beim Fotografen zu machen. Danach gelten die Fotos als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

6. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen können auch bei Fotoabzügen und Drucken jeder Art auftreten die aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.

7. Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich von jeanine linder bestätigt worden sind. jeanine linder haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 

VI. Nebenpflichten

1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen jeanine linder übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.

 

VII. Datenschutz

1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. jeanine linder verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

 

VIII. Schlussbestimmungen

1. Ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohn- bzw. Geschäftssitz der Linder Management GmbH, auch bei Lieferungen ins Ausland. Auf dieses Vertragsverhältnis ist materielles Schweizer Recht anwendbar. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten. Für alle nicht in diesen AGB geregelten Punkten, tritt die gesetzliche Regelung in Kraft.

2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB, berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

 

Diese AGB gelten ab dem 23.05.2018. Alle früheren AGB verlieren ihre Gültigkeit.